Die in den Unterlagen gemachten Angaben dienen lediglich der Orientierung der Interessenten, sie sind daher unverbindlich. Zusicherungen baulicher Beschaffenheiten werden ausdrücklich nicht übernommen. Hierfür sind ausschließlich die Angaben im notariellen Kaufvertrag ausschlaggebend. Die in den Zeichnungen und Entwürfen abgebildeten Möblierungen und Küchen stellen lediglich Gestaltungsvorschläge dar und sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Objekts, es sei denn, die vom Bauherrn erstellte Baubeschreibung enthält ausdrücklich anderslautende Angaben. Die 3D-Visualisierungen geben eine modellhafte unverbindliche Darstellung der Gebäude und der Umgebung wieder.